
|
Diese Geschäftsbedingungen sind unlösbarer Bestandteil aller unserer, auch zukünftiger
Angebote, Vertragsabschlüsse, Auftragsbestätigungen und Nachweise. Mit der nichtwidersprochenen
Entgegennahme unserer Auftragsbestätigung oder unserer Nachweise gelten unsere Geschäftsbedingungen
als vereinbart und anerkannt.
Unsere Nachweise sind unverbindlich und freibleibend, Zwischenverkauf und Zwischenvermietung
bleiben vorbehalten.
Zur Beratung beim Abschluss von Verträgen stehen wir ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung,
jedoch ohne Übernahme einer Haftung. Die Protokollierung formbedürftiger Verträge obliegt
ausschließlich den zuständigen Notaren.
Sämtliche Mitteilungen und Nachweise sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen weder im
Original noch inhaltlich an Dritte weitergegeben werden. Unser Kunde haftet als Empfänger eines
Angebotes für alle Schäden, die durch Zuwiderhandlung entstehen, insbesondere für die uns
entgangene Provision.
Bei Besichtigungen ist strengste Diskretion zu wahren. Personal- und Nachbarauskünfte
sind grundsätzlich untersagt. Für Auskünfte sind entweder wir oder der im Nachweis
bezeichnete Auftraggeber zuständig.
Sofern unserem Kunden die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages
dem Einzel- oder Gesamtobjekt nach bereits bekannt ist, ist er verpflichtet, uns binnen zwei
Tagen, bei persönlichem Nachweis sofort, seine Kenntnis und deren Quellen schriftlich mitzuteilen.
Geschieht diese Mitteilung nicht und nicht in dieser Form, so gilt unser Nachweis als zumindest
mitursächlich für einen späteren Vertragsabschluss. Trotz vorheriger Kenntnis des Objektes steht
uns die Provision zu, wenn sich unser Kunde nach Erhalt des Nachweises weiter unserer Hilfe zum
Abschluss des Vertrages bedient. Die Kenntnis eines Objektes, für welches uns Alleinauftrag
erteilt worden ist, schließt die Provision nicht aus. Mitursächlichkeit genügt.
Der Käufer oder Mieter hat vor Abschluss eines Vertrages dem Verkäufer oder Vermieter mitzuteilen,
dass der Nachweis zum Kauf oder zur Anmietung durch uns erfolgte.
Unser Kunde verpflichtet sich, uns für unsere Tätigkeit eine Provision in der nachstehend
aufgeführten Höhe zu zahlen. Auch eine Ersatzperson des Kunden ist provisionspflichtig. Dazu
zählen Personen mit engen familiären oder gesellschaftlichen Beziehungen zum Kunden (Ehepartner,
Lebensgefährte oder Kinder).
Provisionspflichtig sind auch Ersatzgeschäfte, d. h., wenn ein anderes Objekt des gleichen
Anbieters erworben bzw. angemietet wird, sofern zu dem angebotenen Objekt ein Maklervertrag
gemacht wurde.
Die Provision ist bei Abschluss des von uns nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages innerhalb
8 Tagen nach Rechnungsstellung fällig und zahlbar. Dem Abschluss eines Vertrages steht es gleich,
wann unser Kunde das Objekt übernimmt, beleiht oder sich daran beteiligt. Der Abschluss eines
Vertrages ist uns unverzüglich mitzuteilen, andernfalls hat uns der Kunde die Provisionsforderung
ab vier Wochen nach Vertragsabschluss mit 3 % über dem Diskontsatz zu verzinsen. Unser
Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu einem späteren
Termin oder zu anderen Bedingungen erfolgt, sofern die vertraglich vereinbarten Bedingungen nicht
wesentlich von unserem Angebotsinhalt abweichen.
Die mieterseitige/käuferseitige Maklerprovision beträgt:
- Bei Vermietungen und Verpachtungen von Gewerberäumen 2,38 Nettokaltmieten
- Bei Verkäufen von Grundstücken, Häusern und Eigentumswohnungen 5,95 % des Verkaufswertes, mindestens jedoch 3000,00 €
In den vorstehend genannten Provisionen ist die Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe, derzeit 19%, enthalten.
- Bei Vermietungen und Verpachtungen von Wohnräumen wird keine mieterseitige Provision fällig. Erst mit Abschluss eines Mietvertrags (ggf. Reservierungsvertrags) wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 120,00 € inkl. MwSt. berechnet.
In den Fällen, in denen sich der in unserem Nachweis genannte Preis vom Abschlusspreis unterscheidet,
ist der Vertragspreis für die Berechnung der Provision maßgebend. Der Provisionsanspruch entfällt
nicht, wenn der abgeschlossene Vertrag rückgängig gemacht oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen
angefochten oder das Objekt zurückgegeben wird. Die Provisionspflicht für getätigte Verträge entfällt
auch nicht, wenn der Kunde zuvor den Maklervertrag kündigt.
Anschluss- und Folgeverträge: Schließt unser Kunde mit dem nachgewiesenen Verkäufer, Vermieter
oder deren Vertreter innerhalb von einem Jahr nach letzter Bekanntgabe des Verkäufers oder Vermieters
oder deren Vertreter oder nach Abschluss des ursprünglich nachgewiesenen Vertrages weitere Miet-,
Pacht-, Kauf- oder sonstige Verträge, ist er zur Zahlung einer Provision in Höhe der oben genannten
Sätze an uns verpflichtet.
Anderweitige Abmachungen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich getroffen sind, diese Voraussetzung
kann nicht abbedungen werden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Maklervertrag, einschließlich solcher
aus Urkunden ist Gießen.
Claus R. Menges GmbH, Alicenstr. 18, 35390 Gießen
© copyright by Claus R. Menges GmbH 2005-2011 - Eine Website von Capersville Interactive
|

|
|