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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Geschäftsbedingungen sind unlösbarer Bestandteil aller unserer, auch zukünftiger Angebote, Vertragsabschlüsse, Auftragsbestätigungen und Nachweise. Mit der nichtwidersprochenen Entgegennahme unserer Auftragsbestätigung oder unserer Nachweise gelten unsere Geschäftsbedingungen als vereinbart und anerkannt.

Unsere Nachweise sind unverbindlich und freibleibend, Zwischenverkauf und Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

Zur Beratung beim Abschluss von Verträgen stehen wir ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung, jedoch ohne Übernahme einer Haftung. Die Protokollierung formbedürftiger Verträge obliegt ausschließlich den zuständigen Notaren.

Sämtliche Mitteilungen und Nachweise sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen weder im Original noch inhaltlich an Dritte weitergegeben werden. Unser Kunde haftet als Empfänger eines Angebotes für alle Schäden, die durch Zuwiderhandlung entstehen, insbesondere für die uns entgangene Provision.

Bei Besichtigungen ist strengste Diskretion zu wahren. Personal- und Nachbarauskünfte sind grundsätzlich untersagt. Für Auskünfte sind entweder wir oder der im Nachweis bezeichnete Auftraggeber zuständig.

Sofern unserem Kunden die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages dem Einzel- oder Gesamtobjekt nach bereits bekannt ist, ist er verpflichtet, uns binnen zwei Tagen, bei persönlichem Nachweis sofort, seine Kenntnis und deren Quellen schriftlich mitzuteilen. Geschieht diese Mitteilung nicht und nicht in dieser Form, so gilt unser Nachweis als zumindest mitursächlich für einen späteren Vertragsabschluss. Trotz vorheriger Kenntnis des Objektes steht uns die Provision zu, wenn sich unser Kunde nach Erhalt des Nachweises weiter unserer Hilfe zum Abschluss des Vertrages bedient. Die Kenntnis eines Objektes, für welches uns Alleinauftrag erteilt worden ist, schließt die Provision nicht aus. Mitursächlichkeit genügt.

Der Käufer oder Mieter hat vor Abschluss eines Vertrages dem Verkäufer oder Vermieter mitzuteilen, dass der Nachweis zum Kauf oder zur Anmietung durch uns erfolgte.

Unser Kunde verpflichtet sich, uns für unsere Tätigkeit eine Provision in der nachstehend aufgeführten Höhe zu zahlen. Auch eine Ersatzperson des Kunden ist provisionspflichtig. Dazu zählen Personen mit engen familiären oder gesellschaftlichen Beziehungen zum Kunden (Ehepartner, Lebensgefährte oder Kinder).

Provisionspflichtig sind auch Ersatzgeschäfte, d. h., wenn ein anderes Objekt des gleichen Anbieters erworben bzw. angemietet wird, sofern zu dem angebotenen Objekt ein Maklervertrag gemacht wurde.

Die Provision ist bei Abschluss des von uns nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsstellung fällig und zahlbar. Dem Abschluss eines Vertrages steht es gleich, wann unser Kunde das Objekt übernimmt, beleiht oder sich daran beteiligt. Der Abschluss eines Vertrages ist uns unverzüglich mitzuteilen, andernfalls hat uns der Kunde die Provisionsforderung ab vier Wochen nach Vertragsabschluss mit 3 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu einem späteren Termin oder zu anderen Bedingungen erfolgt, sofern die vertraglich vereinbarten Bedingungen nicht wesentlich von unserem Angebotsinhalt abweichen.

Die mieterseitige/käuferseitige/verkäuferseitige Maklerprovision beträgt:

  • bei Vermietungen und Verpachtungen von Gewerberäumen 2,38 Nettokaltmieten.
  • bei Verkäufen von Grundstücken, Häusern und Eigentumswohnungen je hälftig 3,57 % des Verkaufswertes, mindestens jedoch 1.800,00 
  • bei Verkäufen von Mehrfamilienhäusern käuferseitig 5,95% Courtage.

In den vorstehend genannten Provisionen ist die Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe von derzeit 19% enthalten.

  • Bei Vermietungen und Verpachtungen von Wohnräumen wird keine mieterseitige Provision fällig.

In den Fällen, in denen sich der in unserem Nachweis genannte Preis vom Abschlusspreis unterscheidet, ist der Vertragspreis für die Berechnung der Provision maßgebend. Der Provisionsanspruch entfällt nicht, wenn der abgeschlossene Vertrag rückgängig gemacht oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen angefochten oder das Objekt zurückgegeben wird. Die Provisionspflicht für getätigte Verträge entfällt auch nicht, wenn der Kunde zuvor den Maklervertrag kündigt.

Anschluss- und Folgeverträge: Schließt unser Kunde mit dem nachgewiesenen Verkäufer, Vermieter oder deren Vertreter innerhalb von einem Jahr nach letzter Bekanntgabe des Verkäufers oder Vermieters oder deren Vertreter oder nach Abschluss des ursprünglich nachgewiesenen Vertrages weitere Miet-, Pacht-, Kauf- oder sonstige Verträge, ist er zur Zahlung einer Provision in Höhe der oben genannten Sätze an uns verpflichtet.

Anderweitige Abmachungen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich getroffen sind, diese Voraussetzung kann nicht abbedungen werden.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Maklervertrag, einschließlich solcher aus Urkunden ist Gießen.

Claus R. Menges GmbH, Alicenstr. 18, 35390 Gießen

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